Rechtsgebiete
Steuerrecht
Die Kanzlei ist Mitglied der DATEV e.G. Alle Jahresabschlüsse, Steuererklärungen sowie die Buchhaltung und Lohnbuchhaltung werden mit Programmen der DATEV e.G erstellt, die über Schnittstellen zu allen gängigen EDV-Systemen verfügen und damit ein Höchstmaß an Aktualität und Rechtssicherheit gewährleisten.
Die Steuerberatung und das Erstellen von Steuererklärungen erfolgt unter Beachtung der aktuellen Rechtssprechung des Bundesfinanzhofes.
Die monatliche Buchhaltung wird unter Beachtung der durch die Betriebsprüfungen der Finanzämter aufgestellten Kriterien geführt.
Erbschafts- und Erbschaftsteuerrecht
Zur Vermeidung von unnötigen finanziellen Verlusten erfordert das Vererben und Erben vom Erblasser und Erben eine grundlegende, ausführliche und emotionsfreie Auseinandersetzung mit der bestehenden Gesetzeslage.
Die jeweils beste Lösung kann nur in einer engen Zusammenarbeit zwischen dem/den Mandanten und dem Berater erarbeitet werden. Individuelle Wünsche und Bedürfnisse des/der Mandanten und das fundierte rechtliche und steuerrechtliche Wissen des Beraters entwickeln die beste Strategie. Gemeinsam werden Chancen und Risiken verschiedener Gestaltungsmöglichkeiten so lange analysiert und abgewogen, bis der beste Lösungsweg gefunden ist.
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten beraten und vertreten.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Vertragsgestaltung und -prüfung. Das moderne Arbeits- und Dienstvertragsrecht bietet vielfältige Möglichkeiten, Verträge individuell zu gestalten und auf das jeweilige Unternehmen zuzuschneiden.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Die Wahl der bestmöglichen Gesellschaftsform für den Betrieb eines Unternhemens hängt von vielen Faktoren ab. Hierzu gehören neben den steuerlichen Gesichtspunkten auch in ganz entscheidenem Maße die persönlichen und individuellen Fähigkeiten und die gegebene Lebenssituation des Unternehmensgründers bzw. Unternehmensbetreibers.
Für bestehende Unternehmen bedarf es ebenfalls kontinuierlicher Beratung. Die Frage, ob die bestehende Gesellschaftsform noch die ideale ist, sollte in regelmäßigen Abständen überprüft werden.
Die Kanzleiinhaberin steht für diese Beratung mit ihrer langjährigen Erfahrung gerne zur Verfügung.